Landschafts- und Biotoppflege

Für die in §28a NNatG aufgeführten „besonders geschützten Biotope“ und auch andere wie Streuobstwiesen oder Teiche erarbeiten wir Pflegekonzepte und setzen diese um. Bei der Umsetzung werden z.B. Gehölze reduziert, Mäharbeiten durchgeführt, Wasserstände reguliert oder Müll beseitigt.

Biotope sind z.B.

► Hochmoore, Übergangsmoore, Sümpfe
► Feuchtwiesen
► naturnahe Bach- und Flussabschnitte
► naturnahe Kleingewässer
► Heiden
► Magerrasen
► unbewaldete oder teilbewaldete Dünen
► Bruch- und Auwälder

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!